Existenzschutz
Berufsunfähigkeitsversicherung
Kannst Du dauerhaft Deinen Beruf nicht mehr ausüben, erhältst du von staatlicher Seite als Unterstützung lediglich Arbeitslosengeld und danach Hartz 4.
Die gesetzliche Rentenversicherung springt erst ein, „wenn eine Erwerbsminderung vorliegt – d. h. Du bist nicht mehr in der Lage, irgendeinen Beruf auszuüben. Grobe Faustformel für die Berechnung: Ca. 30 Prozent des letzten Bruttogehaltes bei voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können) und ca. 15 Prozent des letzten Bruttogehaltes bei halber Erwerbsminderung (3-6 Stunden pro Tag arbeiten können).
In den meisten Fällen ist Hartz 4 höher.
Achtung: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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